Die raumakustische Planung dient der Gewährleistung guter Hörsamkeit und Verständlichkeit in folgenden Räumen:
- Konferenzräume, Gerichts-, Rats- und Festsäle
- Unterrichtsräume, Seminarräume, Hörsäle, Tagungsräume
- Gruppenräume in Kindergärten, Gemeindesäle, Seniorentagesstätten
- Sport- und Schwimmhallen, Mehrzweckhallen
- Gaststätten, Verkaufsräume, Büroräume, Arztpraxen, Publikumsflächen u. a.
Wir unterstützen Sie in allen Bereichen der raumakustischen Planung, messen die raumakustischen Parameter fertiggestellter Räume und empfehlen Nachbesserungsarbeiten.