Der Lärmschutz ist bei der Ansiedlung geräuschemittierender Einrichtungen und Betriebe in der Nachbarschaft von Wohnbebauung gefordert. In der kommunalen Bebauungsplanung beraten wir hinsichtlich der immissionsschutzrechtlichen Beurteilung unterschiedlicher Gebietsnutzungen in der Nähe von Wohnbebauungen hinsichtlich der Lärmausbreitung von Gewerbelärm, Sportlärm, Freizeitlärm, Straßen-, Schienen- und Flugverkehrslärm.
In Baugenehmigungsverfahren untersuchen wir die Lärmausbreitung vom antragstellenden Betrieb in Richtung der benachbarten Wohnbebauung. Im Falle der Ansiedlung von Wohnbauten nahe bestehender Gewerbebebauung beraten wir hinsichtlich Maßnahmen des erforderlichen Lärmschutzes zur Erfüllung behördlicher Auflagen.
Durch computergestützte Schallimmissionsschutzuntersuchungen entwickeln wir detaillierte Lärmkarten und erarbeiten aussagekräftige Prognosegutachten mit gezielten Vorschlägen zu Lärmminderungsmaßnahmen.